Ruhezeiten (HINWEIS: geändert mit Wirkung zum März 2023)

Die Ausübung öffentlich ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten ist nur erlaubt:

Montag bis Freitag:
Von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr

NEU !! Samstag:
Von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr durchgehend.

An Sonn- und Feiertagen sowie außerhalb der oben genannten Zeiten sind jegliche ruhestörenden Arbeiten zu unterlassen!

Diese Zeiten sind zwingend einzuhalten!

Bei Nichtbeachtung verweisen wir auf § 26 der Gartenvereinssatzung. Der Vorstand wird künftig bei Verstößen der Verordnung über die Ruhezeiten, davon Gebrauch machen.